Partie | Bank X |
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Domaine | Domaine autorisé |
Thème | Autres |
Résumé | Bei der Zusammenarbeit mit einem Kreditvermittler setzte sich die Bank X hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus. Dies insbesondere, weil die Mitarbeiter der Bank dem Kreditvermittler in grossem Ausmass Kundendaten weitergaben, obwohl in vielen Fällen keine Einwilligung der Kunden vorlag. Das interne Kontrollsystem der Bank war diesbezüglich ungenügend. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorabklärungen forderte die FINMA die Bank X auf, verschiedene Abklärungen zu tätigen und der FINMA Auskünfte zukommen zu lassen. Im Zuge der Interaktion zwischen der Bank und der FINMA stellte sich heraus, dass die Bank Informationen zurückhielt. Die FINMA stellte fest, dass die Bank mit ihrem Vorgehen gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten sowie gegen ihre aufsichtsrechtliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht verstossen hat. |
Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG), Zusatzprüfung (Art. 24 FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 19.12.2014 |