2018-19

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Partie Händler A
Domaine Surveillance du marché
Thème Interdiction d'exercer/Interdiction de pratiquer
Résumé

Händler A hat in mehreren Fällen mithilfe von anstehenden grossen Kundenaufträgen gezielt Aktienkurse beeinflusst, um kurzfristig Gewinne auf dem Tradingkonto einer nahestehenden Person zu realisieren. Zu diesem Zweck hat er Informationen zu laufenden oder anstehenden Kundenaufträgen aus dem Order-Flow der Bank geteilt. Damit lagen mehrere Fälle von verbotenem Front- und Parallel-Running und damit ein grober Verstoss gegen das Börsengesetz (Art. 11 Abs. 1 BEHG) vor.

Mesure

Berufs- und Tätigkeitsverbot von drei Jahren (Art. 33 FINMAG; Art. 35a BEHG)

Entrée en force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date de la décision 16.03.2018
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