Partie | X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B |
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Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
Thème | Acceptation sans droit de dépôts du public |
Résumé | Die X AG in Liquidation hat von mindestens 95 Privatpersonen insgesamt Nachrangdarlehen in Millionenhöhe erhalten und dazu nebst verschiedenen Onlinemedien auch Vermittler eingesetzt. Die X AG in Liquidation hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A als Geschäftsführerin und einzige Verwaltungsrätin und B als faktischer Geschäftsführer der X AG in Liquidation massgeblich verantwortlich. Die X AG in Liquidation kam zudem ihren Auskunftspflichten nicht nach (Art. 29 und 36 Abs. 3 FINMAG). |
Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von zwei bzw. fünf Jahren (Art. 34 FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 01.03.2018 |