Partie | X AG, natürliche Person A |
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Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
Thème | Acceptation sans droit de dépôts du public |
Résumé | Die X AG schloss mit Anlegern mindestens 21 darlehensähnliche Anlageverträge im Umfang von über einer Million Franken. Die Verträge sahen mindestens eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor. Sie wurden als Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter qualifiziert. Die X AG hat gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X AG war A für die Aufsichtsrechtsverletzungen der X AG verantwortlich. |
Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i. V. m. Art. 23quinquies Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 01.03.2018 |