2019-12

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Partie natürliche Person A
Domaine Surveillance du marché
Thème Interdiction d'exercer/Interdiction de pratiquer, Confiscation
Résumé

A war Mitglied der Geschäftsleitung bei der Bank X und verfügte über privilegierten Zugang zu Informationen, von denen er wusste oder wissen musste, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelte. A nutzte diese Insiderinformationen, welche er auch Drittpersonen mitteilte, dazu aus, in Umgehung von bankinternen Weisungen über das Depot seiner Ehefrau in der Schweiz kotierte Titel zu erwerben und zu veräussern.

Mesure

Berufsverbot für die Dauer von vier Jahren (Art. 33 FINMAG); Tätigkeitsverbot für die Dauer von sechs Jahren (Art. 35a BEHG); Einziehung im Umfang von rund CHF 730'000.- (Art. 35 FINMAG).

Entrée en force

Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, vgl. Urteil BVGer B-664/2020 vom 04.07.2022.

Communication Medienmitteilung der FINMA vom 24.1.2020
Date de la décision 20.12.2019
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