Partie | X AG, natürliche Personen A, B |
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Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
Thème | Acceptation sans droit de dépôts du public |
Résumé | Die X AG hat über hundert privaten Investoren eigene Aktien in sechsstelliger Gesamthöhe verkauft. Die X AG hat den Aktienkäufern den Rückkauf dieser Aktien zum Erwerbspreis garantiert und darüber hinaus auch eine Rendite von über 4000 % in Aussicht gestellt. Die FINMA stellte fest, dass die X AG gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hatte, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). A und B sind massgeblich in die entsprechenden Aktivitäten involviert gewesen. |
Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A und B |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 17.09.2019 |