2020-13

← retour à l'aperçu

Partie Selbstregulierungsorganisation X
Domaine Domaine autorisé
Thème Violation des obligations prévues par la législation en matière de lutte contre le blanchiment d’argent
Résumé

Die SRO X hat den Umgang mit Interessenkonflikten resp. den Prozess zur Sicherstellung der Umsetzung von Ausstandspflichten nur sehr rudimentär bzw. auf das Minimum bedacht reglementiert und vor allem mangelhaft umgesetzt. Dies betrifft das Verhältnis innerhalb der SRO selber als auch zwischen der SRO und den SRO-Mitgliedern. Die Organisation an sich förderte das Vorliegen von (potentiellen) Interessenkonflikten. Dieser Situation wurde seitens des obersten Leitungsorgans zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obschon sie einer engen und kritischen Überwachung bedurft hätte. Zusätzlich bestanden Mängel in der Dokumentation der Beschlüsse des obersten Leitungsorgans. Die verschiedenen Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht, namentlich der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (Art. 24 Abs. 1 Bst. c GwG), dar. Weil die SRO bereits vor dem Erlass der Verfügung selber angemessene Massnahmen ergriffen hatte, konnte die FINMA von weiteren Massnahmen absehen.

Mesure

Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Entrée en force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date de la décision 18.12.2020
Backgroundimage