2021-20

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Partie X GmbH (in Liquidation)
Domaine Prestataires de services financiers exerçant sans droit
Thème Violation des obligations prévues par la législation en matière de lutte contre le blanchiment d’argent
Résumé

Im Rahmen einer Unterstellungsanfrage für ein Initial Coin Offering (ICO) bestätigte die FINMA gegenüber der X GmbH ihre Unterstellungspflicht. In der Folge führte die X GmbH den ICO durch und gab Zahlungs-Token im Wert von rund CHF 9.4 Mio. aus, ohne über den erforderlichen SRO-Anschluss bzw. eine FINMA-Bewilligung zu verfügen oder einen dem schweizerischen Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär beizuziehen. Die FINMA stellte fest, dass die X GmbH damit die Unterstellungspflicht nach aArt. 14 GwG und folglich Aufsichtsrecht schwer verletzt hatte. Im Enforcementverfahren kam die X GmbH zudem ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (Art. 29 FINMAG) nicht hinreichend nach, wofür sie ebenfalls von der FINMA gerügt wurde. Im Laufe des Verfahrens war gegenüber der X GmbH durch das zuständige Gericht die Liquidation nach Art. 731b OR angeordnet worden.

Mesure

Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Entrée en force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date de la décision 22.01.2021
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