Partie | A (Mitglied des Kaders) |
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Domaine | Domaine autorisé |
Thème | Violation des obligations prévues par la législation en matière de lutte contre le blanchiment d’argent, Interdiction d'exercer/Interdiction de pratiquer |
Résumé | Über Konten bei der Bank X wurden in verschiedenen untersuchten Kundenbereichen über Jahre hinweg Geschäftsbeziehungen betreut und Transaktionen ausgeführt, die trotz teilweise erheblicher Warnzeichen bezüglich ihrer Hintergründe nur ungenügend abgeklärt wurden. Die Kundenbereiche lagen im Verantwortungsbereich von A und dieser hatte mangelhafte Abklärungen zu den betroffenen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen während Jahren und trotz zunehmender Risiken und Verdachtsmomente genehmigt. Die FINMA kam zum Schluss, dass A damit die schweren Verletzungen von Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie des Organisationserfordernisses (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG) durch die Bank in entscheidendem Masse verantwortet und damit das Aufsichtsrecht schwer verletzt hat. |
Mesure | Berufsverbot von drei Jahren (Art. 33 FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 02.12.2022 |