Nom | Cem Yilmaz |
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Décision du | 21.03.2018 |
Détails | Cem Yilmaz, geb. 30. Mai 1969, türkischer Staatsangehöriger, in Küsnacht (ZH) wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form ohne Bewilligung zu unterlassen. Insbesondere wird Cem Yilmaz angewiesen, den gewerbsmässigen Effektenhandel sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form ohne Bewilligung zu unterlassen.
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