Unterlassungsanweisung

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Nom Davide Persico
Décision du 05.12.2023
Détails

Davide Persico, geb. 29.03.1984, von Italien, ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Davide Persico angewiesen, die Wertpapierhaustätigkeit sowie die entsprechende Werbung ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.

Für den Fall der Widerhandlung gegen die Unterlassungsanweisung gemäss Ziff. 4 des Dispositivs wird Davide Persico auf Art. 48 FINMAG sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:

Art. 48 FINMAG: Missachten von Verfügungen der FINMA

„Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen vorsätzlich nicht Folge leistet.“

An Davide Persico ergeht zudem der Hinweis auf Art. 44 FINMAG, welcher für eine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach den Finanzmarktgesetzen ohne entsprechende Bewilligung eine Strafe vorsieht.

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