Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die teilrevidierte Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA. Sie präzisiert darin den Inhalt meldepflichtiger Derivatetransaktionen. Weiter aktualisiert sie den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Die FINMA veröffentlicht die teilrevidierte Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA). Sie hat diese in zwei unabhängigen Themen angepasst und eine Anhörung durchgeführt. Sie tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Die FINMA präzisierte in der Verordnung den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen. Ziel ist es, die Qualität der Meldungen nachhaltig zu verbessern und Lücken in der Handelsüberwachung zu schliessen. Transaktionen über Derivate, die an einem Handelsplatz zum Handel zugelassene Effekten als Basiswert haben, müssen gemeldet und in die Handelsüberwachung einbezogen werden. Hierzu haben die Handelsplätze die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit sämtliche Derivatemeldungen von den Meldepflichtigen korrekt und vollständig abgesetzt werden können. Zudem müssen die Handelsplätze Meldungen, die offensichtlich falsch oder unvollständig sind, erkennen und wo nötig zurückweisen. Die FINMA ihrerseits wird Hinweisen auf Verletzungen der Meldepflichten konsequent nachgehen und deren Einhaltung durchsetzen. Die Verordnung sieht für die Erstellung der technischen Spezifikationen zuhanden der Meldepflichtigen sowie für die operative Einführung gestaffelte Übergangsfristen von insgesamt 15 Monaten vor. Mit diesen Massnahmen wird die Marktaufsicht nachhaltig gestärkt.
Weiter aktualisierte die FINMA als Reaktion auf die Benchmark-Reform den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate, die über eine zentrale Gegenpartei abzurechnen sind. Dabei orientierte sich die FINMA wie bis anhin eng am EU-Recht.
Die Konkretisierung der Meldeanforderungen sowie die Aktualisierung des Kataloges abrechnungspflichtiger Zinsderivate stiess bei den Anhörungsteilnehmenden grundsätzlich auf breite Zustimmung. Die FINMA passte auch einzelne Elemente aufgrund der Anhörungseingaben an. Die Würdigung der Eingaben und die Ergebnisse der Anhörung sind im Ergebnisbericht offengelegt.
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