Die FINMA und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben eine Vereinbarung abgeschlossen, die u.a. festhält, dass die schweizerischen Effektenfonds nach Art. 53 ff. KAG und die deutschen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) nach § 1 Abs. 2 und §§ 192 ff. des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als gleichwertig zu qualifizieren sind.
Die Vereinbarung erleichtert das Angebot von schweizerischen Effektenfonds in Deutschland und von deutschen OGAW in der Schweiz. An die Stelle des bisherigen Genehmigungsverfahrens tritt ein Anzeigeverfahren. Die Vereinbarung ist per 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Folgende Dokumente stehen zur Verfügung: