Aufsicht im Fintech-Bereich

Die FINMA beaufsichtigt Institute im Fintech-Bereich risikoorientiert und prinzipienbasiert. Externe Prüfgesellschaften übernehmen dabei eine wichtige Rolle.

Institute mit einer Fintech-Bewilligung (Personen nach Art. 1b BankG) oder einer Bewilligung als DLT-Handelssystem unterstehen der Aufsicht durch die FINMA. Zentral ist dabei die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen. 

Laufende Aufsicht

Das Aufsichtssystem der FINMA unterscheidet zwischen direkter Aufsicht, bei der die FINMA die Aufsichtstätigkeit selber ausführt, und indirekter Aufsicht, bei der die FINMA eine aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft als verlängerten Arm einsetzt. Dabei stützt sich die FINMA auf die Arbeiten von Prüfgesellschaften, die von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen sind. Diese führen im Auftrag der Beaufsichtigten und nach Vorgaben der FINMA regelmässig aufsichtsrechtliche Prüfungen bei den Instituten durch. Weiter stehen der FINMA verschiedene Aufsichtsinstrumente zur Verfügung, die sie teilweise selber und vor Ort einsetzt. Zusätzlich kann die FINMA bedarfsgerechte Datenerhebungen vornehmen.

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