Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen im Fintech-Bereich

Innovation ist ein wichtiger Faktor für einen wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzplatz. Der Finanzmarkt ist dynamisch und entwickelt sich laufend weiter. Sie sind Teil dieser Dynamik und planen ein Unternehmen oder wollen Dienstleistungen im Bereich Finanztechnologie (Fintech) anbieten? Finden Sie hier erste Informationen zur Frage, ob Sie den Regeln des Finanzmarkts unterstehen.

Die FINMA setzt sich intensiv mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit Fintech auseinander, sei es bei Bewilligungsfragen und in den Bereichen Aufsicht oder Regulierung. Neben guten Rahmenbedingungen für innovative Entwicklungen, ist auch der Kunden- und Systemschutz von zentraler Bedeutung. 

Fintech-freundliche Rahmenbedingungen in die Wege geleitet

Immer mehr Finanzintermediäre sprechen ihre Kundinnen und Kunden über Internet und via mobile Geräte an. Die FINMA schafft deshalb die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, um die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Finanzbereich über digitale Kanäle zu ermöglichen. In einem Rundschreiben werden Sorgfaltspflichten der Geldwäschereiregulierung im Kontext von digitalen Finanzdienstleistungen entsprechend dem Prinzip der Technologieneutralität ausgelegt. Im Zentrum steht die Video-Identifikation. Das Rundschreiben ist seit 18. März 2016 in Kraft und wurde per 6. Mai 2021 aktualisiert.

2016/07 FINMA-Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" (03.03.2016)

Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle

Zuletzt geändert: 06.05.2021 Grösse: 0.26  MB
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Eröffnung von Firmenkonti für Blockchain-Unternehmen

Die Schweizerische Bankiervereinigung hat am 21. September 2018 einen Leitfaden für ihre Mitglieder zur Eröffnung von Firmenkonti für Blockchain-Unternehmen veröffentlicht. Das EFD und die FINMA unterstützen die Initiative und die Publikation des Leitfadens der Bankiervereinigung.

Regulatorische Landkarte 

Bevor ein Fintech-Unternehmen aktiv wird, muss geprüft werden, ob es der Geldwäschereiprävention und einer Bewilligungspflicht unterliegt:

Habe ich Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention einzuhalten?

Wer fremde Vermögenswerte annimmt oder hilft, diese anzulegen oder zu übertragen, ist der Geldwäschereigesetzgebung unterstellt. In diese Kategorie fallen beispielsweise Kredit- und Leasinggeschäfte, die Vermögensverwaltung, das Anbieten von Wallets, die Tätigkeit als Treuhänderin oder Treuhänder, als Zahlungsdienstleister oder als Geldwechsler. So untersteht etwa der Handel mit virtuellen Währungen (Bitcoin etc.) oder das Betreiben eines Zahlungssystems dem Geldwäschereigesetz (GwG). Wer dem GwG untersteht, hat sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anzuschliessen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Publikationen:

Faktenblatt: Geldwäschereibekämpfung: Finanzintermediäre müssen Sorgfaltspflichten einhalten

Finanzintermediäre müssen strenge Sorgfalts- und Meldepflichten einhalten. Dafür sorgen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Selbstregulierungsorganisationen mit dem Ziel, Geldwäscherei zu unterbinden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einem glaubwürdigen und funktionsfähigen Finanzsystem.

Zuletzt geändert: 01.01.2020 Grösse: 0.11  MB
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2011/01 FINMA-Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG" (20.10.2010)

Ausführungen zur Geldwäschereiverordnung (GwV)

Zuletzt geändert: 26.10.2016 Grösse: 0.39  MB
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2009/01 FINMA-Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" (18.12.2008) 

Eckwerte für die Anerkennung von Selbstregulierungen zur Vermögensverwaltung als Mindeststandard

Zuletzt geändert: 10.06.2016 Grösse: 0.77  MB
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FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2019

Zahlungsverkehr auf der Blockchain

Zuletzt geändert: 26.08.2019 Grösse: 0.46  MB
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Ist meine Fintech-Dienstleistung bewilligungspflichtig?

Wer auf dem Finanzmarkt tätig werden will, muss sich die Frage stellen, ob für die geplanten Finanzdienstleistungen eine Bewilligung der FINMA nötig ist. Natürliche und juristische Personen müssen für bestimmte Tätigkeiten oder – in wenigen Bereichen – für gewisse Produkte eine Bewilligung der FINMA einholen. Die FINMA bewilligt und beaufsichtigt unter anderem Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen, Fondsleitungen und kollektive Kapitalanlagen sowie Börsen und multilaterale Handelssysteme.

Brauche ich eine Bewilligung …

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Publikationen:

Internationale Kooperation im Fintech-Bereich

Die FINMA setzt sich auch international für die Schweizer Interessen im Bereich Fintech ein. Sie engagiert sich in internationalen Gremien, um die Schweizer Interessen an guten Rahmenbedingungen für innovative Entwicklungen und angemessenen Kunden- und Systemschutz einzubringen. Darüber hinaus arbeitet die FINMA im Fintech-Bereich bilateral mit verschiedenen Behörden weltweit zusammen. Die FINMA kann dazu Vereinbarungen (Memoranda of Understanding, MoU) abschliessen. Diese Kooperation unterstützt nicht zuletzt auch Schweizer Fintech-Unternehmen, die ihren Tätigkeitsbereich auf ausländische Märkte ausdehnen möchten.

Roundtable zu Fintech

Die FINMA führt regelmässig Roundtable-Veranstaltungen zum Thema Fintech durch. Termine und Themen dieses Gedankenaustausches werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Haben Sie Fragen? Können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie erreichen uns unter: fintech@finma.ch oder +41 31 327 16 16 (Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr)


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