Übersicht über die verschiedenen Bewilligungsformen

Die FINMA kennt fünf Bewilligungsformen: Bewilligung, Anerkennung, Zulassung, Genehmigung und Registrierung. Je nach Bewilligungsform unterscheidet sich die Aufsichtsintensität.

Wer Gelder von Anlegerinnen oder Anlegern entgegennehmen, Versicherungspolicen zeichnen oder Fonds auflegen will, braucht dafür eine Zulassung zum Finanzmarkt. Das Etikett «bewilligt von der FINMA» erhält nur, wer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Und: Nicht jede Bewilligungsform zieht die gleich strenge Überwachung der FINMA nach sich.

Bewilligung

Die Bewilligung für eine Tätigkeit im Finanzmarkt ist die häufigste Art der Erlaubnis, die von der FINMA vergeben wird. Banken, gewisse Finanzinstitute (z.B. Wertpapierhäuser, Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen), Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen und Finanzmarktinfrastrukturen müssen hohe Anforderungen in organisatorischer, finanzieller und risikominimierender Hinsicht erfüllen und werden von der FINMA prudenziell überwacht.

Die FINMA bewilligt auch Vermögensverwalter und Trustees. Die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen wird aber nicht direkt von der FINMA, sondern von einer Aufsichtsorganisation (AO) überwacht. Die FINMA bewilligt und beaufsichtigt diese AO.

Registrierung

Die FINMA führt ein Register von zugelassenen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern. Der Eintrag ins Register ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Anerkennung

Eine weitere Bewilligungsform ist die Anerkennung. So erteilt die FINMA die Anerkennung für Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und Ratingagenturen. Letztere überwacht die FINMA nicht.

Zulassung

Die Registrierungsstelle und die Prüfstelle für Prospekte bedürfen für die Aufnahme ihrer Tätigkeit der Zulassung der FINMA. Die FINMA überwacht die Registrierungsstelle und die Prüfstelle nicht, erhält von diesen jedoch jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Genehmigung

In wenigen Finanzmarktbereichen genehmigt die FINMA auch Produkte und Tarife. Die Produkte der kollektiven Kapitalanlagen, der beruflichen Vorsorge und der Krankenzusatzversicherungen werden von der FINMA genehmigt. Im Versicherungsbereich überprüft die FINMA im Rahmen einer sogenannt «präventiven Produktekontrolle» Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Kollektive Kapitalanlagen werden dann genehmigt, wenn deren massgebenden Dokumente die gesetzlichen Bestimmungen nach Kollektivanlagengesetz erfüllen. Tarife genehmigt die FINMA lediglich in der Krankenzusatzversicherung und in der beruflichen Vorsorge. Bei der Elementarschadenversicherung prüft und genehmigt die FINMA zudem den von der Branche erarbeiteten Einheitstarif.

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