Warnungen der FINMA

Die FINMA führt auf ihrer Webseite drei Listen, die Anleger, Gläubiger und Versicherte auf mögliche Gefahren auf dem Finanzmarkt aufmerksam machen. Hier sind die jeweils aktuellsten Einträge aller Listen gebündelt zu finden.

Die Warnliste, die Liste der Endverfügungen nach Art. 34 FINMAG und die Liste der eingesetzten Untersuchungsbeauftragten geben Hinweise auf möglicherweise oder effektiv schädigendes Verhalten gewisser Akteure auf dem Finanzmarkt. Um Anleger, Gläubiger oder Versicherte vor Gefahren zu warnen, publiziert die FINMA jeweils die drei aktuellsten Einträge aus diesen Listen gebündelt auf dieser Seite.

Warnliste

Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Ein Eintrag auf der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Aktivität illegal ist.

Eingesetzte Untersuchungsbeauftragte

Klärt eine unabhängige und fachkundige Person im Auftrag der FINMA einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt ab und ist dies mit einem Eintrag im Handelsregister verbunden, so publiziert die FINMA dies. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist.

Veröffentlichung von Endverfügungen

Bei schwerer Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen kann die FINMA ihre Verfügung nach Eintritt der Rechtskraft ganz oder teilweise veröffentlichen.

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