Rechtsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht

Die wichtigsten finanzmarktrechtlichen Vorgaben und Ausführungsbestimmungen finden sich in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes sowie in FINMA-Verordnungen. In FINMA-Rundschreiben konkretisiert die Aufsichtsbehörde ihre Praxis.

Bundesgesetze und Bundesratsverordnungen

Die Bundesverfassung sieht in Art. 164 Abs. 1 vor, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind. Für die Gesetzgebung ist das Parlament zuständig. Gemäss Art. 182 Abs. 1 BV kann der Bundesrat rechtsetzende Bestimmungen in Form einer Verordnung erlassen, wenn er dazu durch Verfassung oder Gesetz ermächtigt ist. Um den Finanzmarkt zu regulieren und zu beaufsichtigen, wurden auf Bundesebene das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) und verschiedene Finanzmarktgesetze erlassen.

FINMA-Verordnungen

Die FINMA reguliert in Verordnungen nur, wenn sie die Befugnis zur Rechtsetzung vom Gesetz- oder Verordnungsgeber ausdrücklich erhalten hat, etwa um technische Details oder besonders dynamische Sachverhalte zu regeln. FINMA-Verordnungen nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a FINMAG auferlegen den Beaufsichtigten Pflichten, verleihen Rechte oder legen Zuständigkeiten fest. Erlässt die FINMA eine Verordnung, führt sie vorgängig eine Anhörung durch. 

FINMA-Rundschreiben

Mit FINMA-Rundschreiben konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis, um damit eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung zu gewährleisten. Rundschreiben sind keine Rechtsetzung und benötigen keine ausdrückliche Grundlage in einem formellen Gesetz. Sie müssen aber inhaltlich auf einen übergeordneten Erlass zurückgeführt werden können. 

Weitere Informationen zu den Regulierungsprojekten im Finanzmarktbereich sind auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) abrufbar.
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