Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Teilnehmer 

Die FINMA bewilligt schweizerische Finanzmarktinfrastrukturen. Die Tätigkeit ausländischer Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz anerkennt sie unter bestimmten Voraussetzungen. Weiterhin prüft die FINMA die Zulassung ausländischer Teilnehmer, die an Schweizer Handelsplätzen teilnehmen wollen.

Effiziente Finanzmärkte sind auf gut funktionierende Finanzmarktinfrastrukturen angewiesen, über die Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer die einzelnen Finanzinstrumente handeln, abrechnen und abwickeln können.

Bedeutung von Finanzmarktinfrastrukturen

Finanzmarktinfrastrukturen sind Börsen, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme. Sie erlauben es, die Verarbeitungsschritte zu standardisieren, zu automatisieren und zu beschleunigen. Dies trägt dazu bei, die Kosten und die Risiken zu senken, die mit dem Handel, der Abrechnung und der Abwicklung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten verbunden sind.

Zuständigkeit der FINMA

Die FINMA bewilligt alle schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturen und anerkennt unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Finanzmarktinfrastrukturen, die Schweizer Instituten Zugang zu ihren Dienstleistungen bieten wollen. Auch ausländische Teilnehmer an Schweizer Handelsplätzen (Remote Members) benötigen eine Bewilligung der FINMA.

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