Anzeigeverfahren Deutschland

Die Vereinbarung zwischen der FINMA und der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin erleichtert das Angebot von schweizerischen Effektenfonds in Deutschland sowie von deutschen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in der Schweiz. Anstelle des Genehmigungsverfahrens gelangt ein Anzeigeverfahren zur Anwendung.

Die FINMA und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben eine Vereinbarung abgeschlossen, die u.a. festhält, dass die schweizerischen Effektenfonds nach Art. 53 ff. KAG und die deutschen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) nach § 1 Abs. 2 und §§ 192 ff. des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als gleichwertig zu qualifizieren sind.

Die Vereinbarung erleichtert das Angebot von schweizerischen Effektenfonds in Deutschland und von deutschen OGAW in der Schweiz. An die Stelle des bisherigen Genehmigungsverfahrens tritt ein Anzeigeverfahren. Die Vereinbarung ist per 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

Informationen

Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:

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