Wechsel in den Leitungsorganen

Für Wechsel in den Oberleitungs- und Geschäftsführungsorganen ist zur Weiterführung der Tätigkeit vorgängig die Bewilligung der FINMA einzuholen. Damit soll verhindert werden, dass problematische Gewährspersonen ihr Mandat überhaupt antreten können.

Notwendige Unterlagen

Der FINMA müssen die für die Gewährsträgerprüfung notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören Angaben über Nationalität, Wohnsitz, qualifizierte Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie hängige und abgeschlossene Verfahren, ein Lebenslauf sowie ein Strafregister- und ein Betreibungsregisterauszug (beides nicht älter als 3 Monate) oder eine gleichwertige Bestätigung für ausländische Personen. Die Unterlagen sind elektronisch über die Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) einzureichen.

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