Der FINMA müssen die für die Gewährsprüfung notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören Angaben über Nationalität, Wohnsitz, qualifizierte Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie hängige und abgeschlossene Verfahren, einen von der betreffenden Person unterzeichneten Lebenslauf sowie einen Strafregister- und einen Betreibungsregisterauszug oder eine gleichwertige Bestätigung für ausländische Personen.