Bewilligte Institute können sich ihren Bewilligungsstatus schriftlich bescheinigen lassen.
Die der FINMA unterstellten Banken und Wertpapierhäuser sowie Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Banken und Wertpapierhäuser können von der FINMA eine gebührenpflichtige Bescheinigung über ihren Bewilligungsstatus erhalten.