Das Aufsichtsrecht unterscheidet zwischen Bewilligungs- und Genehmigungspflichten sowie Meldepflichten. Die Bewilligungs- und Genehmigungspflichten betreffen Änderungen von wesentlicher Bedeutung, wie etwa:
Eine gesetzliche Meldepflicht besteht in Bezug auf übrige Änderungen von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen, wie etwa Auslandaktivitäten oder qualifizierte Beteiligungen.
Unter den Begriff «Bank» fallen hier auch inländische Wertpapierhäuser sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Wertpapierhäuser.