Bewilligungsänderung bei Banken und Wertpapierhäusern

Banken und Wertpapierhäuser, die eine erteilte Bewilligung abändern möchten, haben vorab die FINMA zu informieren und bei Bedarf die entsprechende Bewilligung oder Genehmigung einzuholen. Zu beachten sind auch die periodischen Meldepflichten.

Das Aufsichtsrecht unterscheidet zwischen Bewilligungs- und Genehmigungspflichten sowie Meldepflichten. Die Bewilligungs- und Genehmigungspflichten betreffen Änderungen von wesentlicher Bedeutung, wie etwa:

  • Statuten- und Reglementsänderungen;
  • Organwechsel;
  • Übergang in eine ausländische Beherrschung und Wechsel in der ausländischen Beherrschung;
  • Risikomodelle zur Berechnung der Mindesteigenmittel;
  • Anrechnung von Fremdkapitalinstrumenten als Eigenmittel.

Eine gesetzliche Meldepflicht besteht in Bezug auf übrige Änderungen von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen, wie etwa Auslandaktivitäten oder qualifizierte Beteiligungen.

 

Unter den Begriff «Bank» fallen hier auch inländische Wertpapierhäuser sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Wertpapierhäuser.


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