Die Vermittler-Symposien der FINMA 2023

Im Oktober und November 2023 fanden in Bern, Lausanne, Zürich und Lugano die Symposien über die Neuregulierung für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler statt. Es wurden die wichtigsten Veränderungen und der Handlungsbedarf erläutert und mittels interaktiven Saalumfragen und einem Diskussionspanel die Neuerungen intensiv diskutiert.

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung treten per 1. Januar 2024 in Kraft und bringen wichtige Veränderungen für den Vermittlermarkt mit sich. Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen aktiv werden. Sie sind nun aufgefordert, die notwendigen Umsetzungsschritte zu unternehmen.

 

Symposium 2023


Die FINMA informiert seit Verabschiedung der Aufsichtsverordnung laufend über verschiedene Kanäle, um die betroffenen Finanzmarktteilnehmer frühzeitig auf die Änderungen aufmerksam zu machen. Daher hat die FINMA im Oktober und November 2023 vier Symposien in Bern, Lausanne, Zürich und Lugano durchgeführt. Über 3000 Teilnehmende haben die Anlässe besucht und konnten sich informieren. In Bezug auf Unterstellungsfragen und Registrierung bestehen Kommunikationskanäle zur FINMA, die bereits rege genutzt werden.

An den FINMA-Symposien erläuterten die für die Registrierung und Aufsicht der Vermittlerinnen und Vermittler verantwortlichen Personen die Neuerungen sowie die Änderungen und gingen auf konkrete Fragen zur Umsetzung ein.

 

Philipp Lüscher, Abteilungsleiter Legal Expertise, Bewilligungen und Registrierung, informierte zu grundsätzlichen Unterstellungsthemen. Er zeigte auf, welche Tätigkeiten als Versicherungsvermittlung gelten und erläuterte die Kriterien, um die ungebundene von der gebundenen Vermittlertätigkeit sachgerecht abzugrenzen. Dabei wurde betont, dass die Finanzmarktregulierung technologieneutral ausgestaltet ist: Somit fallen auch Internet-Plattformen oder Smartphone-Apps unter das Versicherungsaufsichtsgesetz, wenn die angebotenen Dienstleistungen von der gesetzlichen Definition der Versicherungsvermittlung erfasst sind.

 

Noémie Savaria, Leiterin Bewilligungen und Registrierung, und Serge Selhofer, Leiter Versicherungsvermittler im Bereich der Aufsicht, zeigten die wichtigsten Eckpunkte und Anforderungen in Bezug auf die Registrierung und die Nachdokumentation von bereits registrierten ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittlern auf. Die Anmeldung auf dem FINMA-Portal und die Registrierung wurden anhand von Live-Demos vorgeführt. Serge Selhofer führte aus, welche Pflichten die Vermittler neu erfüllen müssen, welche gesetzgeberischen Erwartungen am Point-of-Sale erfüllt werden müssen und welche Anforderungen die FINMA an die Berichterstattung stellen wird.

 

Gemäss dem revidierten VAG soll die Branche im Bereich der Aus- und Weiterbildung einen Mindeststandard aufstellen, der der FINMA im Rahmen eines Anerkennungsprozesses vorzulegen ist. Hierfür bestehen zweijährige Übergangsfristen. Noémie Savaria informierte zu den laufenden Arbeiten, die der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) derzeit unternimmt, um diese Mindeststandards zu konkretisieren. Dabei vertiefte sie einzelne Aspekte der Aus- und Weiterbildung anhand der Anforderungen, welche die revidierte Aufsichtsverordnung enthalten wird.

 

Claudine Delavy, Senior Specialist im Bereich Vermittleraufsicht, ging auf die besondere Situation der gebundenen Vermittlerinnen und Vermittler und deren Beziehungen zu den Versicherungsunternehmen ein. Sie erläuterte, welche Pflichten und Verantwortungen beide Parteien haben und wie sich die neue Regulierung auf diesen Bereich auswirkt. Dabei wies sie auf die Fristen hin, die mit Blick auf die Inkraftsetzung der revidierten Gesetzgebung unbedingt zu beachten sind.

 

In seinem Referat erläuterte Markus Geissbühler, Abteilungsleiter Digitale Aufsicht über Versicherungen und Vermittler, welche organisatorischen und personellen Änderungen die FINMA vorgenommen hat, um das neue Mandat einer laufenden Vermittleraufsicht und den Kundenschutz-Fokus effektiv umsetzen zu können. Das neue Aufsichtskonzept und die gesetzten Handlungsschwerpunkte werden den Einsatz von digitalen Mitteln berücksichtigen, um der grossen Anzahl von Vermittlerinnen und Vermittler gerecht werden zu können.

 

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Als Abschluss der Veranstaltung diskutierten Exponentinnen und Exponenten der Versicherungs- und der Vermittlerbranche in einem Podiumsgespräch ihre Anliegen und Fragen mit Personen der FINMA. Die Teilnehmenden der Branche vertraten dabei unterschiedliche Geschäftsmodelle und Unternehmen unterschiedlichster Grösse.

 

Symposium 2023


Der FINMA war es ein Anliegen, bei allen vier Symposien mit den Teilnehmenden interagieren zu können und ein offenes Ohr für Probleme, Fragen und Bemerkungen zu haben. Deshalb gab es während den Veranstaltungen verschiedene Smartphone-Umfragen, die live ausgewertet wurden. Unten abgebildet ist beispielhaft eine Saalumfrage aus der Veranstaltung in Zürich, die aufzeigt, welche Umsetzungsaspekte im Moment noch zu Unsicherheit, Fragen oder Kritik führen.

 

Wo sehe ich meine grössten Herausforderungen

 

Wie geht es nun weiter?

Die FINMA konnte dank der vier Symposien viele Rückmeldungen entgegennehmen. Einerseits tauchten Fragen zur Unterstellung in konkreten Einzelfällen auf. Diese lassen sich nicht generell beantworten. Andererseits wurde eine Klärung von Fragen zur Aus- und Weiterbildung oder der Offenlegung von Entschädigungen gewünscht. Ersteres wird erfolgen können, wenn die Branche ihren finalen Mindeststandard der FINMA zu Anerkennung vorlegt. Letzteres gehört in den Bereich der sogenannten Aufsichtspraxis der FINMA, die bei Bedarf weiterentwickelt und öffentlich gemacht wird. Dabei sei jedoch darauf hingewiesen, dass solche Erläuterungen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsätze nicht tangieren. Sie sind per Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung von allen Marktteilnehmern umzusetzen.

 

Mehr Informationen zum Thema

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Zuletzt geändert: 13.11.2023 Grösse: 1.07  MB
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