Dossier Vermögensverwalter und Trustees

Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA und werden durch eine Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) geregelt. Erklärungen zum Bewilligungsprozess, zu den Übergangsvorschriften und Informationen zu weiteren Themen sowie Entwicklungen sind auf dieser Seite aufgeführt.
Kernbotschaft der FINMA

Die Bewilligung als Herausforderung und Gütesiegel

Dossier Vermögensverwaltung und Trustees

Die Bewilligung der Aufsichtsbehörde für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees ist ein Gütesiegel. Diejenigen Institute, welche die Anforderungen von FIDLEG und FINIG erfüllen, erhalten den Nachweis, im Einklang mit den hohen Qualitätserwartungen des Gesetzgebers und der FINMA zu agieren.

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Präsentation FINMA 2022

Fachtagung für Vermögensverwalter und Trustees vom 17. Februar 2022

In einer virtuellen Fachtagung richtete sich die FINMA nochmals an die Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees und teilte mit ihnen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisherigen Bewilligungsverfahren.

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Präsentation FINMA 2021

Erste Erfahrungen im Bewilligungsprozess Vermögensverwalter und Trustees

Auf Basis ihrer ersten Bewilligungserfahrungen formulierte die FINMA ihre Erwartungen und wo sie Herausforderungen sieht. Sie erläuterte ihren risikobasierten Bewilligungsansatz und den Begriff des Geschäftsmodells mit erhöhten Risiken.

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Präsentation FINMA 2020

Neues Regime der Vermögensverwalter und Trustees

FIDLEG und FINIG haben für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees ein neues Regime gebracht. Bereits 2020 hat die FINMA über die vielfältige Branche und über ihre Vorbereitungen zum Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG informiert.

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