Zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit veröffentlicht die FINMA jährlich eine Liste mit ausgewählten regulatorischen Kenngrössen von Banken und kontoführenden Wertpapierhäusern, sogenannte Key Metrics. Diese beruhen auf öffentlich zugänglichen Zahlen und Informationen, welche gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung Banken» jeweils innert 4 Monaten nach Geschäftsabschluss (d.h. in der Regel bis Ende April) zu publizieren sind. Institute des Kleinbankenregimes sind von diesen Offenlegungspflichten teilweise befreit.