Die Durchsetzung und die Umsetzung von international verhängten Sanktionen gegen bestimmte Staaten sowie juristische und natürliche Personen bestimmter Staaten werden in der Schweiz auf der rechtlichen Grundlage des Embargogesetzes (EmbG) vollzogen. Die konkret erlassenen Zwangsmassnahmen sind in separaten Sanktionsverordnungen des Bundesrates enthalten, die auf diesem Gesetz gründen.
Die Sanktionsverordnungen werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO umgesetzt. In den Anhängen der jeweiligen Verordnung werden die Namen von betroffenen Personen, Gruppierungen und Unternehmen genannt. Die Anhänge werden laufend aktualisiert.
Sofern es die Wahrung der Interessen des Landes erfordert, kann der Bundesrat selbstständige Blockierungsmassnahmen der Schweiz erlassen. Für die Umsetzung entsprechender Verordnungen ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (Direktion für Völkerrecht) zuständig. Auch die Anhänge dieser Verordnungen werden laufend aktualisiert.
Die FINMA veröffentlicht die Zwangsmassnahmen im Finanzbereich und die Blockierungsmassnahmen auf ihrer Website und orientiert die Finanzintermediäre via MyFINMA über die Neuerungen.
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