Aufsichtspraxis der FINMA

Mit Rundschreiben führt die FINMA aus, wie sie die Finanzmarktgesetzgebung in der Aufsichtspraxis anwendet.

FINMA-Rundschreiben nach Art. 7 Abs. 1 Bst. b FINMAG bezwecken eine einheitliche und sachgerechte Praxis der Aufsichtsbehörde bei der Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. FINMA-Rundschreiben konkretisieren offene, unbestimmte Rechtsnormen und beinhalten Vorgaben für die Ermessensausübung.

Grundlagen

Rundschreiben der FINMA benötigen keine ausdrückliche Grundlage in einem formellen Gesetz, müssen aber inhaltlich auf einen übergeordneten Erlass zurückgeführt werden können. Die FINMA ist frei zu entscheiden, ob sie ihre Praxis in Form von Rundschreiben festhalten will. Erlässt die FINMA ein Rundschreiben, führt sie vorher eine Anhörung unter den Betroffenen durch.

FINMA-Rundschreiben binden die FINMA bei der Rechtsanwendung. Sie erlässt ihre Verfügungen im Einzelfall gestützt auf das anwendbare Finanzmarktgesetz und im Sinne des FINMA-Rundschreibens.

Adressaten FINMA-Rundschreiben

Zuletzt geändert: 17.12.2024 Grösse: 0.35  MB
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