Amts- und Rechtshilfe

Zur Durchsetzung der Finanzmarktgesetze arbeitet die FINMA mit in- und ausländischen Behörden zusammen.

Die Behörden leisten sich innerhalb der Schweiz und im internationalen Rahmen gegenseitig Amts- und Rechtshilfe und koordinieren ihre Untersuchungen soweit möglich und erforderlich.

Internationale Amtshilfe

Um die Finanzmarktgesetze durchzusetzen, kann die FINMA ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden um Auskünfte und Unterlagen ersuchen. Umgekehrt gelangen auch ausländische Behörden mit jährlich mehreren hundert internationalen Amtshilfegesuchen an die FINMA. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person, gestützt auf ihre Kundenbeziehung zu einer schweizerischen Bank, an einer ausländischen Börse Marktmissbrauch begangen hat.

 

 

Internationale Amtshilfe – Amtshilfeleistung und Amtshilfeersuchen der Schweiz, 2018–2022
Amtshilfegesuche pro Jahr

Die jährlich von der IOSCO (International Organization of Securities Commissions) erstellten Statistiken belegen, dass die FINMA weltweit eine der meist angefragten Empfängerbehörden ist und die Amtshilfegesuche mehrheitlich zur Zufriedenheit der ausländischen Aufsichtsbehörden behandelt. Die FINMA leistet damit einen Beitrag an die weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch.

Mehr zur internationalen Amtshilfe

Zusammenarbeit im Inland

Im Inland arbeitet die FINMA zur Durchsetzung der Finanzmarktgesetze in erster Linie mit den Strafbehörden des Bundes und der Kantone zusammen. Die FINMA und die Strafbehörden leisten einander Rechts- und Amtshilfe nach Massgabe der einschlägigen Gesetze und koordinieren ihre Untersuchungen soweit möglich und erforderlich.

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