Das Schweizer Too-Big-to-Fail Konzept

Finanzmarktteilnehmer können eine derart grosse Bedeutung erlangen, dass ihr ungeordneter Ausfall die Finanzstabilität und die Volkswirtschaft als Ganzes erheblich schädigen könnte. Damit in einem solchen Szenario staatliche Rettungsmassnahmen unter Einsatz von Steuergeldern vermieden werden, bestehen spezifische Regeln. 

"Too-Big-To-Fail" (TBTF) bezieht sich auf eine Situation, in welcher der ungeordnete Ausfall eines Finanzmarktteilnehmers aufgrund seiner Grösse oder Komplexität für die Finanzstabilität und die Realwirtschaft nicht tragbar wäre. Zu schwerwiegend wären die daraus resultierenden Störungen im Finanzsystem und in der Volkswirtschaft als Ganzes. Nebst anderen Finanzmarktteilnehmern könnten Einzelpersonen und Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen werden, weil sie als Einleger oder Kreditnehmende die Dienstleistungen des ausfallenden Finanzmarktteilnehmers nicht mehr in Anspruch nehmen könnten und es keine geeigneten Alternativen gäbe. Dominoeffekte könnten darüber hinaus dazu führen, dass auch weitere Akteure, zum Beispiel Gläubiger der direkt betroffenen Kreditnehmenden, den Ausfall zu spüren bekommen.

In der Vergangenheit haben Regierungen auf Grund fehlender Alternativmassnahmen öffentliche Mittel dazu eingesetzt, die ungeordnete Schliessung solcher Institute zu verhindern und um die negativen Auswirkungen abzumildern. Derartige staatlichen Interventionen sind sehr problematisch: Sie gehen zulasten der Steuerzahlenden und führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen. So können grosse Institute – wissentlich – ihre Risiken erhöhen, da sie damit rechnen können im Notfall gerettet zu werden.

Im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2007 und 2008 wurde deshalb diese TBTF-Problematik auf nationaler und internationaler Ebene angegangen und ein Instrumentarium an Massnahmen entwickelt – auch in der Schweiz. Damit soll einerseits die Widerstandfähigkeit erhöht und damit die Wahrscheinlichkeit einer Krise gesenkt werden. Andererseits soll die Anordnung von Insolvenzmassnahmen ohne Gefährdung der Systemstabilität gesichert werden.

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