Hinweise an die FINMA

Jedes Jahr gehen bei der FINMA mehrere hundert Hinweise auf möglicherweise unerlaubte Tätigkeiten ein. Die FINMA fokussiert auf schwerwiegende Fälle.

Die FINMA kann den Finanzmarkt mit Blick auf allfällige unerlaubte Tätigkeiten aus Ressourcengründen nicht proaktiv überwachen. Sie wird daher in der Regel nur aktiv, wenn ihr entsprechende, konkrete Hinweise zugetragen werden. Jedes Jahr gehen bei der FINMA mehrere hundert solcher Hinweise ein. Ein Grossteil stammt von Privatpersonen, die der FINMA einen Sachverhalt über das Webportal FINMA Public anzeigen. Weitere Hinweise erhält die FINMA unter anderem aus den Medien, von Strafbehörden und ausländischen Aufsichtsbehörden.

Konsequente Priorisierung der Hinweise

Aufgrund der grossen Anzahl an Hinweisen, welche die FINMA erhält, ist sie gezwungen, deren Bearbeitung konsequent zu priorisieren. Höchste Priorität erhalten dabei jene Hinweise, denen ein schwerwiegender Fall unerlaubter Tätigkeit zugrunde liegen könnte, etwa weil unter Umständen

  • zentrale Bewilligungspflichten missachtet worden sind,
  • viele Investorinnen und Investoren betroffen und/oder hohe Anlagebeträge investiert worden sind, oder weil
  • die Gefahr besteht, dass Anlagegelder akut gefährdet sind.

Amtsgeheimnis gilt auch bei Abklärungen

Wer der FINMA einen konkreten Hinweis auf eine möglicherweise unerlaubte Tätigkeit zukommen lässt, kann nicht erwarten, über das weitere Vorgehen der Aufsichtsbehörde informiert zu werden. Die FINMA ist dem Amtsgeheimnis verpflichtet und kann Dritten gegenüber grundsätzlich keine Angaben zu Abklärungen machen. Auch auf Anfrage bestätigt oder dementiert die FINMA Abklärungen daher nicht.

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