Die FINMA kurz erklärt

Die FINMA schützt mit ihrer Tätigkeit die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Ebenso schützt sie die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger, Anlegerinnen und Anleger sowie Versicherten. Dieser Kundenschutz ist kollektiv zu verstehen. Individuelle Ansprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber einem Finanzdienstleister sind grundsätzlich auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen.

Als Aufsichtsbehörde sorgt die FINMA in erster Linie dafür, dass sich alle im Finanzmarkt tätigen Anbieter den Vorschriften entsprechend verhalten und dass das Finanzsystem als Ganzes stabil bleibt. Um dies zu gewährleisten, spricht sie Bewilligungen aus für Banken, Versicherungen, Börsen und weitere Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen. Danach überwacht sie die bewilligten Anbieter und geht bei Regelverstössen gegen sie vor.

Für den kollektiven Kundenschutz das Aufsichtsrecht

Ein wichtiges, gesetzlich festgeschriebenes Ziel der FINMA ist der Kundenschutz. Dieser Schutz zielt auf die Gesamtheit aller Bankkundinnen und -kunden, Anlegerinnen und Anleger sowie Versicherten ab. Für die Gesamtheit der Kundinnen und Kunden ist vor allem wichtig, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute zahlungsfähig bleiben. Dieser Solvenzschutz, also die Zahlungsfähigkeit der Finanzinstitute, gewährleistet den Individualschutz der Kundinnen und Kunden. Für diese Kernaufgabe setzt die FINMA die Mittel des Aufsichtsrechts ein.

Für individuelle Ansprüche das Zivilrecht

Die eigenen, individuellen Interessen gegenüber Finanzinstituten durchzusetzen, ist Sache jeder einzelnen Kundin und jedes einzelnen Kunden. Diese müssen ihre Rechte in der Regel auf dem zivilrechtlichen Weg einfordern. Darüber zu entscheiden haben die ordentlichen Gerichte. In den meisten Fällen lohnt es sich, zuvor die Ombudsstellen der verschiedenen Branchen zu kontaktieren. Sie können je nach Sachlage vermittelnd auftreten.

Die FINMA beobachtet den Umgang der beaufsichtigten Finanzinstitute mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie greift ein, wenn das Verhalten einzelner oder mehrerer Beaufsichtigter nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. In die direkten (Vertrags-) Beziehungen zwischen Finanzinstitut und Kundin oder Kunde kann die FINMA jedoch nicht eingreifen.

Grenzwächterin des Finanzmarkts

Die FINMA setzt die Einhaltung der Finanzmarktgesetze auch bei Anbietern durch, die keine Bewilligung haben, jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit eine solche haben sollten. Folgerichtig liquidiert die FINMA nicht selten auch unerlaubt tätige Unternehmen. Sie ist somit auch eine Art Grenzwächterin des Finanzplatzes Schweiz.

Hinweise auf Probleme sind wertvoll

Hinweise von Privatpersonen sind für die Arbeit der FINMA ebenso wichtig wie Informationen, die sie aus ihrer Aufsichtstätigkeit und Marktbeobachtung gewinnt. Beschwerden von Kundinnen und Kunden können Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze aufzeigen oder Missstände bei Beaufsichtigten an den Tag bringen. Die FINMA kann dank gemeldeten Problemen beispielsweise auf illegale Finanzanbieter aufmerksam werden, vermuteten Börsenmanipulationen nachgehen oder systematischem Fehlverhalten von Finanzanbietern auf die Spur kommen. Bestätigen sich die Hinweise von Kundinnen und Kunden, geht die FINMA gegen die Unregelmässigkeiten aufsichtsrechtlich vor.

 

Die Rolle der FINMA

Aufsicht über den Finanzmarkt und die Finanzinstitute: Dieses Video erklärt die Hauptaufgaben und die Rolle der FINMA.

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