Sie haben ein Problem mit Ihrer Versicherung

Als Privatpersonen finden Sie hier Antworten auf häufig gestellten Fragen und Informationen zum Umgang mit Problemen mit Ihrer Versicherung. Die FINMA nimmt Ihre Angaben über mögliche Missstände entgegen und prüft sie. Wo konkrete Anhaltspunkte auf Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze vorliegen, nimmt die FINMA weitere Abklärungen vor und ordnet wenn nötig Massnahmen gegen das beaufsichtigte Institut an.

Haben Sie bereits mit Ihrer Versicherung Kontakt aufgenommen?

Viele Probleme lassen sich in direktem Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen lösen. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Direktion Ihrer Versicherung zu wenden.

Haben Sie den Wunsch, die FINMA über Ihr Problem zu informieren?

In diesem Fall bitten wir Sie, uns den Sachverhalt klar und transparent schriftlich zu unterbreiten. Benutzen sie dazu am besten unser Meldeformular. Legen Sie Kopien der Policen bei. Sofern Sie bereits eine schriftliche Stellungnahme des Versicherungsunternehmens erhalten haben, fügen Sie auch diese bei.

Welche Unterstützung kann ich von der FINMA erwarten?

Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schützt die FINMA die Versicherten gegen Missbräuche des Versicherungsunternehmens. Privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten entscheiden dagegen die Gerichte.

Die Unterscheidung zwischen einer privatrechtlichen Rechtsstreitigkeit und einem mutmasslichen Missbrauch ist nicht immer einfach. Als Missbrauch gelten Benachteiligungen von Versicherten oder Anspruchsberechtigten, wenn sie sich wiederholen oder einen breiten Personenkreis betreffen könnten. Auch eine von der Versicherung juristisch oder versicherungstechnisch nicht begründbare erhebliche Ungleichbehandlung gilt als Missbrauch.


Vermutet die FINMA einen Missbrauch, trifft sie Abklärungen. Liegt ein solcher Missbrauch tatsächlich vor, schreitet sie dagegen ein.

Werde ich informiert, sofern die FINMA Abklärungen einleitet?

Nein. Sie erhalten im Rahmen von Privatanfragen oder eingereichten Beschwerden keinen Einblick in Abklärungen der FINMA. Die Aufsichtsbeschwerde ist kein förmliches Rechtsmittel und kann Ihnen damit auch keine Parteirechte eröffnen. Wir halten uns diesbezüglich an die für uns geltenden Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Warum hat die FINMA ein Interesse an meinem Fall?

Die FINMA hat den Auftrag, gegen Missbräuche im Versicherungswesen vorzugehen. Daher sind wir an Ihren Hinweisen interessiert.

Wer hilft mir bei privatrechtlichen Streitigkeiten mit meinem Versicherer?

Bei privatrechtlichen Streitigkeiten können sich Versicherte an die folgenden Stellen wenden:

  • Bei Problemen mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Krankenzusatzversicherer, können Sie sich an den Ombudsman der Krankenversicherung wenden.

  • Zudem sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung ein vereinfachtes Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen vor. Das Gericht verlangt bei Schlichtungs- und Entscheidverfahren keine Kosten. Gerichtskosten können jedoch wegen bös- oder mutwilliger Prozessführung auferlegt werden. Bei solchen Verfahren können auch Parteikosten anfallen.

  • Versicherte, die ihren Versicherungsvertrag bei einer der Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» angeschlossenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, können sich an den Ombudsman der Privatversicherung wenden.

Kann ich bei Problemen mit meiner Lebensversicherung eine Unterstützung der FINMA erwarten?

Die FINMA ist gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch von Kunden die vom Versicherer festgestellten Umwandlungs- und Rückkaufswerte unentgeltlich auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Dabei wird kontrolliert, ob die Werte korrekt nach den von der FINMA genehmigten Methoden bestimmt wurden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungskunde ein Umwandlungs- oder Rückkaufsbegehren an das Versicherungsunternehmen gestellt hat. Ohne ein solches Rückkaufsgesuch kann die FINMA keine Prüfung durchführen. Vom Prüfungsvorgang nicht erfasst werden die Angemessenheit der Höhe der Überschussbeteiligung oder der Kosten. Derartige privatrechtliche Fragen können nur durch ein Gericht entschieden werden.

Was geschieht mit meinen Ansprüchen aus der Versicherungspolice, wenn mein Versicherer zahlungsunfähig wird?

Geht ein Versicherungsunternehmen Konkurs, wird der Erlös aus der Verwertung des gebundenen Vermögens zuerst für alle Forderungen aus den Versicherungsverträgen verwendet. Die Ansprüche der Versicherten werden damit vor allen übrigen Gläubigern befriedigt. Das gebundene Vermögen, das zur Deckung dieser Ansprüche dient, hat strengen gesetzlichen Vorschriften unter anderem zu Risikoverteilung, Risikomanagement oder Anlagekategorien zu genügen.

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