Sie haben ein Problem einer Versicherungsvermittlung

Die FINMA führt ein zentrales Register der ungebundenen Versicherungsvermittler. Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen, die weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, müssen sich in das Register eintragen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Registrierungspflicht und zur Aufsicht der FINMA über die Versicherungsvermittler.

Wer darf Versicherungen anbieten?

Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen dürfen Versicherungsverträge anbieten. Für Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen gilt eine Ausbildungspflicht mit regelmässiger Weiterbildungspflicht. Für die Ausbildung ist die Branche verantwortlich, die FINMA bestimmt die Mindestanforderungen.

Überwacht die FINMA die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern?

Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen, die weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, stehen bei der FINMA unter laufender Aufsicht. Diese sogenannten ungebundenen Versicherungsvermittler und – vermittlerinnen unterstehen u.a. der Berichterstattungs-, Offenlegungs- und Informationspflicht. 

 

Die FINMA führt ein zentrales Register für Versicherungsvermittler. Ungebundene Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen (juristische und natürliche Personen) müssen sich im FINMA Register registrieren. Sie sind ohne FINMA Registrierung unerlaubt tätig. Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen, welche im Interesse der Versicherungen Versicherungsverträge anbieten, gelten als gebunden und dürfen sich nicht im FINMA Register eintragen. Die FINMA beaufsichtigt die gebundenen Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen indirekt über die Versicherungsunternehmen.

Kann mir die FINMA helfen, wenn ich eine Beschwerde zu meinem Versicherungsvermittler, meiner Versicherungsvermittlerin habe?

Die FINMA kann Sie bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Versicherungsvermittler, einer Versicherungsvermittlerin nicht unterstützen. Haben Sie Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten von Versicherungsvermittlern und -vermittlerinnen, informieren Sie uns. Solche Hinweise nehmen wir jederzeit entgegen. Führt die FINMA gestützt auf diese Hinweise ein Verfahren gegen einen Vermittler oder eine Vermittlerin durch, darf sie der anzeigenden Person jedoch keine Auskunft über den Stand und das Ergebnis des Verfahrens geben. Die Aufsichtsbeschwerde ist kein förmliches Rechtsmittel und kann Ihnen damit auch keine Parteirechte eröffnen. Wir halten uns diesbezüglich an die für uns geltenden Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes. 



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