Devisenhändler mit Sitz in der Schweiz müssen über eine Banklizenz verfügen. Da die Hürde für eine Banklizenz hoch ist, haben viele Devisenhändler ihre Tätigkeit in der Schweiz eingestellt. Bei der FINMA gehen aber regelmässig Kundenbeschwerden über ausländische Devisenhändler ein, die ihre Dienste über eine Onlineplattform anbieten. Häufig geben solche ausländischen Gesellschaften eine Kontaktadresse in der Schweiz an und verwenden für ihre Geschäfte Schweizer Bankkonten.
Das beschriebene Geschäftsmodell kann eine faktische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft darstellen. Diese muss ihre Tätigkeit von der FINMA bewilligen lassen. Erhält die FINMA Hinweise zu einer illegalen Devisenhändlertätigkeit, ergreift sie Massnahmen. Wenn eine entsprechende Gesellschaft eine Präsenz in der Schweiz lediglich vortäuscht, um vom guten Ruf des Finanzplatzes Schweiz zu profitieren, kann die FINMA aber nicht direkt gegen die Gesellschaft vorgehen.