Meldung erstatten

Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen oder Missstände bei einem von der FINMA beaufsichtigten Institut? Haben Sie Anhaltspunkte, dass ein Anbieter auf dem Finanzmarkt nicht über die erforderliche Bewilligung verfügt? Wurden Sie unaufgefordert von einem Versicherungsunternehmen, einer Versicherungsvermittlerin oder einem Versicherungsvermittler telefonisch kontaktiert? Dann können Sie dies der FINMA mitteilen. Nutzen Sie dafür die vorgesehenen Meldeformulare.

Die FINMA hat den Auftrag, gegen aufsichtsrechtliche Missstände bei von ihr beaufsichtigten Instituten und Anbietern vorzugehen. Ihr konkreter Hinweis kann für die FINMA eine wichtige Information darstellen, um Massnahmen gegen aufsichtsrechtliche Missstände zu ergreifen.

Meldung erstatten als Kundin oder Kunde

Als Kundin oder Kunde eines Finanzdienstleisters können Sie der FINMA vermutete Missstände oder Verletzungen des Finanzmarktrechts melden. Nutzen Sie dafür das folgende Formular.

Zum Meldeformular für mögliche Finanzmarktrechtsverletzungen

Meldung erstatten bei telefonischer Kaltakquise im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung

Sie können der FINMA eine Beschwerde einreichen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Krankenzusatzversicherung unaufgefordert einen Anruf eines Versicherungsunternehmens, einer Versicherungsvermittlerin oder eines Versicherungsvermittlers erhalten haben.

Die Kontaktaufnahme ist jedoch zulässig, wenn Sie eine Geschäftsbeziehung zum Anrufer haben, wenn Sie bis vor weniger als drei Jahren Kundin oder Kunde waren oder wenn der Anruf durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson zustande gekommen ist.

Bitte beachten Sie, dass unaufgeforderte Telefonanrufe im Zusammenhang mit der obligatorischen Grundversicherung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Telefonanrufe im Zusammenhang mit unerwünschter Werbung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einzureichen sind.

Zum Meldeformular für unerlaubte Kaltakquise

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