Unerwünschte telefonische Kontaktaufnahmen durch Versicherungsunternehmen oder -vermittler gelten als Kaltakquise. Im Bereich mit Krankenzusatzversicherungen ist die telefonische Kaltakquise ist in der Schweiz seit dem 1. September 2024 verboten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie dies mit dem untenstehenden Formular der FINMA melden.