Die FINMA hat den Auftrag, Gläubigerinnen und Gläubiger, Anlegerinnen und Anleger sowie Versicherte zu schützen und einen Beitrag zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu leisten. Um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, überwacht sie die bewilligten Institute. Dies sind insbesondere Banken, Börsen und andere Finanzmarktinfrastrukturen, Vermögensverwalter, Wertpapierhäuser, Fonds wie kollektive Kapitalanlagen sowie Versicherungen. Andere professionelle Finanzdienstleister wie Kreditfirmen oder Leasinggesellschaften werden nur dahingehend beaufsichtigt, ob sie die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei einhalten.
Ausserdem muss die FINMA die Bewilligungspflichten und Tätigkeitsverbote durchsetzen, welche die Finanzmarktgesetze vorgeben. Das heisst: Die FINMA geht gegen Personen und Unternehmen vor, die ohne Bewilligung der FINMA arbeiten, obwohl sie für ihre Tätigkeit eine Bewilligung brauchen. Die Durchsetzung der Bewilligungspflichten nach den Finanzmarktgesetzen ist nicht alleinige Aufgabe der FINMA. Jene zu ahnden, die für die illegale Finanzintermediation verantwortlich sind, ist Aufgabe der Strafbehörden.
Die FINMA nimmt jedes Jahr Dutzende von Abklärungen bei unerlaubt tätigen Finanzanbietern vor. Sie trifft dabei eine Vielzahl von Massnahmen gegen unerlaubt tätige Gesellschaften und Personen, um das Kollektiv der Anlegerinnen und Anleger zu schützen. Allerdings kann die FINMA nicht systematisch und proaktiv den gesamten "Grau-Bereich" überwachen, der sich an den Grenzen der bewilligten und beaufsichtigten Finanzbranche bewegt. Erst wenn die FINMA auf einen Missstand oder eine allenfalls illegale Tätigkeit aufmerksam wird, leitet sie Abklärungen und in der Folge eingreifende Massnahmen ein.
Ausgangspunkt für Abklärungen wegen unerlaubter Finanzintermediation sind in der Regel Beschwerden oder Anfragen von Kundinnen und Kunden, aber auch Hinweise von Strafbehörden, von ausländischen Aufsichtsbehörden oder aus den Medien. Oft stehen auch eigene Erkenntnisse aus laufenden FINMA-Verfahren am Anfang neuer Abklärungen.
Die FINMA erhält jährlich mehrere Hundert Hinweise, denen sie mit der notwendigen Sorgfalt nachgeht. Allerdings ist sie aufgrund ihrer beschränkten personellen Ressourcen gezwungen, die eingehenden Meldungen konsequent zu priorisieren. Eine hohe Priorität erhalten jene Fälle, zu denen viele Hinweise eingehen, bei denen sehr viele Investoren betroffen sind oder bei denen es um hohe Geldbeträge geht. Zudem reagiert die FINMA dann unverzüglich, wenn jemand mit dem geschützten Logo der Behörde wirbt oder fälschlicherweise behauptet, über eine FINMA-Bewilligung zu verfügen. Damit will die FINMA verhindern, dass Anlegerinnen und Anleger getäuscht werden.