Beauftragte der FINMA

Die FINMA kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beauftragte einsetzen. Je nach Mandatstyp werden unterschiedliche Anforderungen an den Beauftragten gestellt. Die FINMA hat deshalb Anforderungsprofile erstellt.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die FINMA verschiedene Typen von Beauftragten einsetzen:

  • Ein Untersuchungsbeauftragter wird eingesetzt, um im Rahmen eines Enforcementverfahrens einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären oder von der FINMA angeordnete aufsichtsrechtliche Massnahmen umzusetzen.

  • Ein Prüfbeauftragter wird im Rahmen der laufenden Aufsicht eingesetzt, um bei einem Beaufsichtigten eine Prüfung durchzuführen.

  • Ein Sanierungsbeauftragter kann mit der Ausarbeitung eines Sanierungsplans betraut werden.

  • Ein Liquidator wird mit einer Liquidation eines Beaufsichtigten betraut.

  • Ein Konkursliquidator wird mit einer Konkursliquidation eines Beaufsichtigten betraut.

  • Ein Schätzungsexperte wird von der FINMA mit der Schätzung der Anlagen von Immobilienfonds oder Immobilieninvestmentgesellschaften betraut.

Die FINMA kennt vier Standardmandate, deren Erfüllung unterschiedliche Anforderungen an den Beauftragten stellen:

  1. Untersuchungen oder Prüfungen bei bewilligten Finanzintermediären;

  2. Untersuchungen bei Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung;

  3. Konkursliquidationsverfahren und Liquidationen bei Beaufsichtigten;

  4. Sanierungen und Krisenmanagement bei bewilligten Finanzintermediären.


Für diese Standardmandate unterhält die FINMA eine Liste mit möglichen Kandidaten.

FINMA-Kandidatenliste

Zuletzt geändert: 11.11.2024 Grösse: 0.38  MB
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In die Liste wird aufgenommen, wer eines oder mehrere Anforderungsprofile erfüllt.
Beauftragte/r für (Konkurs-)Liquidationsverfahren

Zuletzt geändert: 31.12.2014 Grösse: 0.12  MB
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Zusätzliche Informationen zu den Beauftragten der FINMA finden sich im Faktenblatt «FINMA-Beauftragte, ein wichtiges Instrument in der Aufsicht und zur Rechtsdurchsetzung»“

Faktenblatt: FINMA-Beauftragte, ein wichtiges Instrument in der Aufsicht und zur Rechtsdurchsetzung

Die FINMA kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte, sogenannte Beauftragte, beiziehen. Diese kommen sowohl in der Aufsicht, als auch bei rechtsdurchsetzenden Verfahren zum Einsatz. Die FINMA greift gezielt auf dieses effiziente und ressourcenschonende Instrument zurück.

Zuletzt geändert: 12.07.2021 Grösse: 0.12  MB
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