Die Anforderungen an die Erfüllung eines Mandats

Die Wegleitung zur ordnungsgemässen Mandatserfüllung ist für die Beauftragten der FINMA massgebend, sofern die FINMA im Einzelfall nicht schriftlich abweichende Weisungen an die Beauftragten erteilt. Es handelt sich dabei gewissermassen um die «allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)» für Mandate.

Die FINMA setzt ihre Beauftragten mittels Verfügung ein. Diese Einsetzungsverfügung spricht die FINMA vorab mit dem Beauftragten ab. Anschliessend eröffnet sie diese dem Beaufsichtigten. In der Einsetzungsverfügung wird insbesondere festgelegt, wer als Beauftragter eingesetzt wird, was der Inhalt des Auftrags ist und welche Kosten der Einsatz des Beauftragten mit sich bringt. Die Kosten der Beauftragten tragen die Beaufsichtigten.

Die Wegleitung zur ordnungsgemässen Mandatserfüllung enthält zudem Ausführungen zu den Rechten und Pflichten der Beauftragten, zu deren Unabhängigkeit und zu deren Verantwortlichkeit.

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