Kein Zugang zur EHP vorhanden

Sie wollen ein Gesuch einreichen, eine Meldung erstatten oder Daten übermitteln und Sie verfügen noch über keinen Zugang zur Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP). Diese Seite beschreibt, wie Sie vorgehen können.

Wenn Sie bereits über eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, wählen Sie "Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA beantragen".

 

Wenn Sie noch über keine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, können Sie ihr Gesuch für die unten aufgeführten Zulassungsformen über die EHP einreichen. Beantragen Sie dazu über die Selbstregistrierung Zugang zur EHP und wählen Sie "Zugang zur EHP ohne vorhandene Bewilligung der FINMA beantragen".

Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA beantragen

Wenn Sie bereits über eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen und Gesuche, Meldungen oder Daten digital an die FINMA übermitteln wollen, benötigen Sie Zugang zur EHP. Diesen Zugang müssen Sie beantragen.

Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA beantragen

Zugang zur EHP ohne vorhandene Bewilligung der FINMA beantragen

Wenn Sie noch über keine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, können Sie ihr erstmaliges Gesuch über die EHP einreichen und dazu über die Selbstregistrierung Zugang zur EHP beantragen. Diese Selbstregistrierung können Sie für ein Gesuch im Zusammenhang mit den nachfolgenden Tätigkeiten nutzen:

  • Bank
  • Wertpapierhaus
  • Vermögensverwalterin oder Vermögensverwalter
  • Trustee
  • Verwalter von Kollektivvermögen
  • Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen
  • Fondsleitung
  • Vertretung FINIG
  • Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
  • Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
  • Komplementäre einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
  • Vertretung ausländische Bank
  • Zweigniederlassung ausländische Bank
  • Vertretung ausländisches Wertpapierhaus
  • Zweigniederlassung ausländisches Wertpapierhaus
  • Vertretung ausländischer Trustees
  • Vertretung ausländischer Vermögensverwalter
  • Vertretung ausländischer Verwalter von Kollektivvermögen
  • DLT Handelssystem
  • Personen nach Art. 1b Bankengesetz
  • Ratingagentur
  • Vertretungen ausländischer Personen nach Art. 1b Bankengesetz

Zugang zur EHP ohne vorhandene Bewilligung der FINMA beantragen

Weitere Zulassungsformen

Wenn Sie eine andere Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA beantragen wollen, folgen Sie den detaillierten Wegleitungen auf der Seite "Alles zur Bewilligung". Dies betrifft namentlich Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen. Der Zugang zur EHP ist erst nach Abschluss des entsprechenden Prozesses möglich. Folgen Sie nach Erteilung der FINMA-Zulassung dem oben beschriebenen Pfad: "Mit vorhandener Bewilligung Zugang zur EHP beantragen".

Alles zur Bewilligung


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