Die FINMA hat den Auftrag, gegen aufsichtsrechtliche Missstände bei von ihr beaufsichtigten Instituten und Anbietern vorzugehen. Ihr konkreter Hinweis kann für die FINMA eine wichtige Information darstellen, um Massnahmen gegen aufsichtsrechtliche Missstände zu ergreifen.
Wenn Sie als Kundin oder Kunde einen Missstand bei einem beaufsichtigen Institut melden wollen, nutzen Sie bitte das folgend verlinkte Formular.
Zum Meldeformular für Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten
Sie können der FINMA eine Beschwerde einreichen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Krankenzusatzversicherung unaufgefordert einen Anruf eines Versicherungsunternehmens, einer Versicherungsvermittlerin oder eines Versicherungsvermittlers erhalten haben.
Die Kontaktaufnahme ist jedoch zulässig, wenn Sie eine Geschäftsbeziehung zum Anrufer haben, wenn Sie bis vor weniger als drei Jahren Kundin oder Kunde waren oder wenn der Anruf durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson zustande gekommen ist.
Bitte beachten Sie, dass unaufgeforderte Telefonanrufe im Zusammenhang mit der obligatorischen Grundversicherung dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden sind. Telefonanrufe im Zusammenhang mit unerwünschter Werbung sind dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu melden.
Zum Meldeformular für unerlaubte Kaltakquise
Wenn sie eine Innensicht eines betroffenen Instituts haben, etwa als mitarbeitende oder beauftragte Person oder als Organ, nutzen Sie für eine Meldung bitte die unten verlinkte externe Plattform. Ihre Angaben werden der FINMA über diese gesicherte externe Whistleblowing-Plattform verschlüsselt übermittelt. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden. Die Bekanntgabe Ihrer persönlichen Angaben ist freiwillig.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäss der Rechtsprechung für ein erlaubtes Whistleblowing grundsätzlich zuerst versuchen müssen, den mutmasslichen Missstand innerhalb des betroffenen Instituts zu melden. Nur wenn dies nicht erfolgreich ist beziehungsweise als aussichtslos erscheint, ist eine externe Meldung an die FINMA als Aufsichtsbehörde gerechtfertigt (sogenanntes Kaskadensystem des erlaubten Whistleblowings). Andernfalls können Sie sich mit Ihrer Meldung an die FINMA wegen allfälliger Verletzung Ihrer Geheimnispflichten unter Umständen strafbar machen.
Zur externen Plattform für Meldungen von Personen mit Innensicht eines Finanzinstituts