Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.
Nach mehrjähriger Vorbereitung nimmt die FINMA am 1. Januar 2009 in Bern ihre operative Tätigkeit auf. Als unabhängige Aufsichtsbehörde schützt die FINMA nach Massgabe der Finanzmarktgesetze die Finanzmarktkunden, namentlich die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Anlegerinnen und Anleger sowie die Versicherten. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz.
Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen BPV, die Eidgenössische Bankenkommission EBK und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Nebst organisatorischen Bestimmungen zur neuen Behörde umfasst das FINMAG Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln. Der gesetzliche Auftrag der Aufsichtsbehörde bleibt jedoch unverändert. Die FINMA tritt damit per 1. Januar 2009 in die Rechtsnachfolge der drei Fusionsbehörden EBK, BPV und Kst GwG und übernimmt alle Vereinbarungen und laufenden Geschäfte. Bis zur Überführung in die FINMA per 1. Januar 2009 verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.
Unter ihrem Direktor Dr. Patrick Raaflaub beschäftigt die FINMA rund 320 Mitarbeitende, die sich auf sieben Geschäftsbereiche (Grossbanken, Banken / Finanzintermediäre, Integrierte Versicherungsaufsicht, Versicherungen Branchen, Märkte, Recht / Enforcement / Internationales, Dienste) aufteilen. Das strategische Führungsorgan der FINMA bildet der Verwaltungsrat, der von Dr. Eugen Haltiner präsidiert wird. Die Kosten der FINMA werden vollumfänglich durch die Beaufsichtigten über Gebühren und Aufsichtsabgaben finanziert.
Eugen Haltiner, FINMA-Präsident: «Nach vielen Monaten intensiver Vorbereitung wird die integrierte Eidgenössische Finanzmarktaufsicht demnächst Realität. Ich bin überzeugt, dass der Finanzplatz Schweiz mit der FINMA eine Aufsichtsbehörde erhält, welche die anspruchsvollen Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene erfüllen kann.»
Der designierte FINMA Direktor Patrick Raaflaub: «Die FINMA wird ihre Arbeit in einem schwierigen Marktumfeld aufnehmen. Die Bedeutung der Aufsicht, aber auch ihre Möglichkeiten und Grenzen wurden in den vergangenen Monaten sichtbar. Mit der FINMA wird weder alles ‹anders› noch alles ‹besser›. Ich bin aber überzeugt, dass eine gute Basis gelegt wurde, um auch neuen Herausforderungen zu begegnen und die Entwicklung des Aufsichtsansatzes weiter voranzutreiben. Wir werden alles daran setzen, eine wirkungsvolle und glaubwürdige Aufsicht auszuüben.»
Weitere Informationen zur FINMA finden Sie unter http://www.finma.ch/. Die bisherigen Internetauftritte der drei Fusionsbehörden werden per 5. Januar 2009 durch die neue Webseite abgelöst.
Hinweis
Die drei Fusionsbehörden, respektive die neue FINMA, werden aufgrund von Migrationsarbeiten zwischen dem 29. Dezember 2008 und dem 4. Januar 2009 nur mit Einschränkungen erreichbar sein. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Hauptnummer +41 31 327 91 00 oder via Mail an info@finma.ch.
Kontakt:
Dr. Alain Bichsel, +41 31 327 91 70, alain.bichsel@finma.ch