News

Meldung
2009

FINMA-Mitteilung 3 (2009) : Bankkundendaten – Kundeninformation über Restrisiken im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr

Banken und Effektenhändler tauschen im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr Informationen und Meldungen aus. Dieser Informationsaustausch erfolgt bei internationalen und teilweise auch bei nationalen Wertschriften- und Zahlungstransaktionen sowie bei Informationsbegehren über das System SWIFT. Um die notwendige Verbindung zwischen allen Banken sicherzustellen und die Transaktionen für die Kunden korrekt abzuwickeln, kann darauf nicht verzichtet werden. Die Datensicherheit wird durch die strengen Datensicherheitsstandards von SWIFT gewahrt. Allerdings speichert SWIFT die Daten im Ausland. Bis 2012 erfolgt die Datenspeicherung in den Niederlanden und den USA, danach werden die Daten in der Schweiz und in den Niederlanden gespeichert. Technisch konnte mit vertretbaren Kosten keine praktikable Lösung gefunden werden, welche SWIFT für sämtliche inländische Zahlungs- und Wertschriftentransaktionen ersetzen könnte.

Die im Ausland gespeicherten Daten unterliegen nicht mehr der Schweizerischen Gesetzgebung. Ausländische Behörden haben nach den am Speicherort geltenden rechtlichen Vorgaben darauf Zugriff. Angesichts dieses Restrisikos hat die Schweizerische Bankiervereinigung in Absprache mit der FINMA und dem Eidg. Datenschutzbeauftragten eine allgemeine Information der Kunden verfasst.

FINMA fordert Banken und Effektenhändler auf, ihre Kunden zu informieren (FINMA-Mitteilung 3).
Backgroundimage