Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zu einem Rundschreiben Pensions- und Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB), das am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Das Wertschriftendarlehen ("Securities Lending and Borrowing"; kurz: "SLB") hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument der Effektenmärkte entwickelt. Es ist unter anderem Quelle zur Beschaffung von Effekten für den geldpolitisch wichtigen Repomarkt. Das Repogeschäft hat sich auch in ausserordentlichen Situationen für die Zins- und Liquiditätssteuerung durch die Schweizerische Nationalbank bewährt. Das SLB wird sowohl mit als auch ohne Deckung abgewickelt. Der Anteil der vor allem von Privat- und Firmenkunden ohne Deckung geborgten Titel ist dabei erheblich. Das Rundschreiben soll einerseits klären, wie das SLB unter den geltenden Liquiditätsvorschriften zu behandeln ist. Andererseits sollen die Gläubiger und Anleger bezüglich SLB durch konkretisierte Anforderungen an ihre Aufklärung, den Inhalt der Rahmenverträge, die Abwicklung und die Abrechnung geschützt werden. Angesichts der damit verbundenen Risiken soll ungedecktes SLB für nicht qualifizierte Anleger eingeschränkt werden. Die Anhörungsfrist zum Rundschreiben läuft bis zum 2. November 2009.