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2009

Anpassung FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken"

Die FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst. Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen in FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.
2008/02 FINMA-Rundschreiben "Rechnungslegung Banken" (20.11.2008)

Ersetzt durch FINMA-Rundschreiben 15/1Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften der Art. 23 bis 27 BankV

Zuletzt geändert: 26.06.2013 Grösse: 1.22  MB
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