Mit der Mitteilung vom 1. Februar 2010 bestätigt der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (CEIOPS) im Namen seiner Mitglieder die Anerkennung der Äquivalenz der schweizerischen Rückversicherungsaufsicht mit der EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG.
Die CEIOPS hat geprüft, ob das schweizerische Versicherungsaufsichtsrecht betreffend Rückversicherung gleichwertig zur EU-Rückversicherungsrichtlinie ist. Die Prüfung erfolgt nach einem Katalog, den CEIOPS entwickelt und veröffentlicht hat. Damit wird die Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz gestärkt. Die FINMA begrüsst diese Anerkennung durch CEIOPS.
Über die nächsten Jahre läuft auch ein Prozess der Prüfung des gesamten schweizerischen Versicherungsaufsichtsrechts mit der neuen Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union; auch die Rückversicherungsregulierung wird in diesem Zusammenhang erneut beurteilt werden.
Kontakt
Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)31 327 91 70,
alain.bichsel@finma.ch
Das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) (Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorge) ist ein Stufe-3-Komitee der Europäischen Union innerhalb des Lamfalussy-Verfahrens. Gegründet wurde es 2003 mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Ausschuss besteht aus den Versicherungs- und Pensionsfondsaufsehern der Europäischen Union. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind als Beobachter vertreten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die technische Unterstützung der EU-Kommission in der Ausarbeitung der EU-Regulierung.
Mit Beschluss der Europäischen Kommission wurde 2009 eine neue EU-Aufsichtsarchitektur eingesetzt, die Ende 2010 operativ sein soll. Hierzu wird auch EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority), die Nachfolgeorganisation von CEIOPS, gehören.
http://www.ceiops.eu/ |