Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber Guinea beschlossen und die bestehende Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea einer Totalrevision unterzogen. Die Schweiz übernimmt damit die zusätzlichen Sanktionsmassnahmen der EU vom 22. Dezember 2009. Die revidierte Verordnung tritt am 25. Februar 2010 in Kraft. Art. 2 der Verordnung sieht eine Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden im Anhang 2 geführt. Zurzeit werden 71 Namen aufgeführt. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea (SR 946.231.138.1) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.