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Internationale Sanktion

Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Liberia

Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 17. Februar 2010 den Anhang 1 zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16) angepasst. Der Name von einer natürlichen Person wurde gestrichen. Die Anpassung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
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